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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 20.04.2021 - 1 B 180/21   

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https://dejure.org/2021,9293
OVG Bremen, 20.04.2021 - 1 B 180/21 (https://dejure.org/2021,9293)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20.04.2021 - 1 B 180/21 (https://dejure.org/2021,9293)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20. April 2021 - 1 B 180/21 (https://dejure.org/2021,9293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    24. Coronaverordnung § 17 Abs 4 Satz 1; 24. Coronaverordnung § 17 Abs 5 Satz 4;
    Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 als Voraussetzung zum Präsenzunterricht und Maskenpflicht an Grundschulen - Grundschüler; Maskenpflicht; Schnelltest; Zutrittsverbot

  • RA Kotz

    Voraussetzung Präsenzunterricht und Maskenpflicht an Grundschulen - Corona-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Die Maskenpflicht für Grundschülerinnen und Grundschüler wird wegen eines Verstoßes gegen den Bestimmtheitsgrundsatz vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Testpflicht als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht bleibt bestehen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Antrag auf einstweilige Außervollzugsetzung der Vierundzwanzigsten Coronaverordnung hinsichtlich des Gebots nur mit einem negativen Testergebnis und dem Tragen eines Nasen-Mund-Schutz am Präsenzunterricht an Grundschulen teilnehmen zu können

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 20 NE 21.926

    Präsenzunterricht darf von Corona-Test abhängig gemacht werden

    Auszug aus OVG Bremen, 20.04.2021 - 1 B 180/21
    Sie kann somit zu einer frühzeitigen Erkennung und Unterbrechung der Infektionsdynamik beitragen (im Ergebnis auch BayVGH, Beschl. v. 12.04.2021 - 20 NE 21.926; SächsOVG, Beschl. v. 09.04.2021 - 3 B 114/21, juris Rn. 7 f. sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12.04.2021 - OVG 11 S 48/21).

    Ausgehend hiervon steht der beabsichtigte Verordnungszweck der angegriffenen Regelungen nicht außer Verhältnis zu der Schwere der Eingriffe (im Ergebnis auch BayVGH, Beschl. v. 12.04.2021 - 20 NE 21.926; SächsOVG, Beschl. v. 09.04.2021 - 3 B 114/21, juris Rn. 7 f.; Nds.OVG, Beschl. v. 19.04.2021 - 13 MN 192/21, juris Rn. 62 f., sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12.04.2021 - OVG 11 S 48/21, juris).

    Doch selbst wenn angenommen wird, mit der Testung werde in die körperliche Unversehrtheit der betroffenen Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) eingegriffen, ist dieser Eingriff zur Überzeugung des Senats jedenfalls als gering einzustufen (so auch BayVGH, Beschl. v. 12.04.2021 - 20 NE 21.926), wobei von einer im Regelfall stattfindenden sachgemäßen Anwendung auszugehen ist.

    Zur Angemessenheit der angefochtenen Regelung trägt insoweit wesentlich bei, dass durch § 17 Abs. 4 der Vierundzwanzigsten Coronaverordnung keine Testpflicht im Rechtssinne eingeführt wird (so auch BayVGH, Beschl. v. 12.04.2021 - 20 NE 21.926), sondern die Teilnahme an den Testungen bzw. der Testnachweis freiwilliger Natur ist.

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2021 - 13 MN 192/21

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Schule; Testpflicht

    Auszug aus OVG Bremen, 20.04.2021 - 1 B 180/21
    Ausgehend hiervon steht der beabsichtigte Verordnungszweck der angegriffenen Regelungen nicht außer Verhältnis zu der Schwere der Eingriffe (im Ergebnis auch BayVGH, Beschl. v. 12.04.2021 - 20 NE 21.926; SächsOVG, Beschl. v. 09.04.2021 - 3 B 114/21, juris Rn. 7 f.; Nds.OVG, Beschl. v. 19.04.2021 - 13 MN 192/21, juris Rn. 62 f., sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12.04.2021 - OVG 11 S 48/21, juris).

    Für Selbsttests - auch für solche, bei denen der Abstrich im vorderen Nasenbereich genommen wird - wird dies in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise verneint (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 19.04.2021 - 13 MN 192/21, juris Rn. 62; SächsOVG, Beschl. v. 09.04.2021 - 3 B 114/21, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Das Vorliegen dieser tatbestandlichen Voraussetzung wird für die Normadressaten jedenfalls dadurch erkennbar, dass die senatorische Behörde oder die jeweilige Schule dies in geeigneter Art und Weise bekannt macht (vgl. auch Nds.OVG, Beschl. v. 19.04.2021 - 13 MN 192/21, juris Rn. 36).

  • OVG Sachsen, 09.04.2021 - 3 B 114/21

    Testpflicht; Schüler; körperliche Unversehrtheit; Corona; informationelle

    Auszug aus OVG Bremen, 20.04.2021 - 1 B 180/21
    Sie kann somit zu einer frühzeitigen Erkennung und Unterbrechung der Infektionsdynamik beitragen (im Ergebnis auch BayVGH, Beschl. v. 12.04.2021 - 20 NE 21.926; SächsOVG, Beschl. v. 09.04.2021 - 3 B 114/21, juris Rn. 7 f. sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12.04.2021 - OVG 11 S 48/21).

    Ausgehend hiervon steht der beabsichtigte Verordnungszweck der angegriffenen Regelungen nicht außer Verhältnis zu der Schwere der Eingriffe (im Ergebnis auch BayVGH, Beschl. v. 12.04.2021 - 20 NE 21.926; SächsOVG, Beschl. v. 09.04.2021 - 3 B 114/21, juris Rn. 7 f.; Nds.OVG, Beschl. v. 19.04.2021 - 13 MN 192/21, juris Rn. 62 f., sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12.04.2021 - OVG 11 S 48/21, juris).

    Für Selbsttests - auch für solche, bei denen der Abstrich im vorderen Nasenbereich genommen wird - wird dies in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise verneint (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 19.04.2021 - 13 MN 192/21, juris Rn. 62; SächsOVG, Beschl. v. 09.04.2021 - 3 B 114/21, juris Rn. 7 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 12.04.2021 - 1 B 123/21

    Die Beschränkungen für Gastronomiebetriebe durch die Corona-Verordnung bleiben

    Auszug aus OVG Bremen, 20.04.2021 - 1 B 180/21
    Sie verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen das Bestimmtheitsgebot aus Art. 80 Abs. 1 Satz GG, gegen den Parlamentsvorbehalt bzw. das Wesentlichkeitsprinzip oder gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (st. Rspr. des Senats, zuletzt Beschl. v. 12.04.2021 - 1 B 123/21, juris Rn. 29 m.w.N.).

    Auch eine Inanspruchnahme von Nichtstörern durch Maßnahmen im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 i.V.m. § 28a Abs. 1 IfSG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats - entgegen der Auffassung der Antragsteller - nicht zu beanstanden (zuletzt OVG Bremen, Beschl. v. 12.04.2021 - 1 B 123/21, juris Rn. 34 m.w.N.).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Gesetz- bzw. im Rahmen der Ermächtigung auch der Verordnungsgeberin nach der ständigen Rechtsprechung des Senats für die Eignung und Erforderlichkeit einer Maßnahme eine Einschätzungsprärogative zukommt (vgl. zuletzt OVG Bremen, Beschl. v. 12.04.2021 - 1 B 123/21, juris Rn. 37, 40).

  • OVG Bremen, 30.07.2020 - 1 B 221/20

    Schließung von Shisha-Bars nach der Zwölften Coronaverordnung - Coronaverordnung;

    Auszug aus OVG Bremen, 20.04.2021 - 1 B 180/21
    Die einstweilige Außervollzugsetzung wirkt nicht nur zugunsten der Antragsteller in diesem Verfahren; sie ist allgemeinverbindlich (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 30.07.2020 - 1 B 221/20, juris Rn. 39 m.w.N.).

    Die Antragsgegnerin hat die hierauf bezogene Entscheidungsformel in entsprechender Anwendung des § 47 Abs. 5 Satz 2 HS 2 VwGO unverzüglich im Bremischen Gesetzblatt zu veröffentlichen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 30.07.2020 - 1 B 221/20, juris Rn. 39 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 20 NE 21.524

    Erfolgloser Normenkontrolleilantrag gegen Ausgangsbeschränkungen infolge

    Auszug aus OVG Bremen, 20.04.2021 - 1 B 180/21
    Sieht eine Rechtsverordnung - wie in § 23 Abs. 1 Nr. 11 der Vierundzwanzigsten Coronaverordnung - die Ahndung von Verstößen als Ordnungswidrigkeit vor, gilt ein strenger Maßstab (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.03.2021 - 20 NE 21.524, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Unter dem Gesichtspunkt der Normenklarheit hinreichend bestimmt im Sinne des Art. 103 Abs. 2 GG ist, wenn jedermann vorhersehen kann, welches Verhalten verboten ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.03.2021 - 20 NE 21.524, juris Rn. 16 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2021 - 11 S 48.21

    Pflicht der Schüler zur Beibringung eines negativen Corona-(schnell-)tests

    Auszug aus OVG Bremen, 20.04.2021 - 1 B 180/21
    Sie kann somit zu einer frühzeitigen Erkennung und Unterbrechung der Infektionsdynamik beitragen (im Ergebnis auch BayVGH, Beschl. v. 12.04.2021 - 20 NE 21.926; SächsOVG, Beschl. v. 09.04.2021 - 3 B 114/21, juris Rn. 7 f. sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12.04.2021 - OVG 11 S 48/21).

    Ausgehend hiervon steht der beabsichtigte Verordnungszweck der angegriffenen Regelungen nicht außer Verhältnis zu der Schwere der Eingriffe (im Ergebnis auch BayVGH, Beschl. v. 12.04.2021 - 20 NE 21.926; SächsOVG, Beschl. v. 09.04.2021 - 3 B 114/21, juris Rn. 7 f.; Nds.OVG, Beschl. v. 19.04.2021 - 13 MN 192/21, juris Rn. 62 f., sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12.04.2021 - OVG 11 S 48/21, juris).

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Bremen, 20.04.2021 - 1 B 180/21
    Zugleich wird der Gemeinschaftsschutz umso dringlicher, je größer die Nachteile und Gefahren sind, die aus gänzlich freier Grundrechtsausübung erwachsen können (vgl. BVerfG, Urt. v. 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15, juris Rn. 265 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OVG Bremen, 20.04.2021 - 1 B 180/21
    Eine Regelung ist erforderlich, wenn die Verordnungsgeberin nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können, wobei der Verordnungsgeberin auch insoweit ein Einschätzungsspielraum zusteht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.03.1994 - 2 BvL 43/92, juris Rn. 122).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Auszug aus OVG Bremen, 20.04.2021 - 1 B 180/21
    Die Anforderungen an die Normenklarheit sind dann erhöht, wenn die Unsicherheit bei der Beurteilung der Gesetzeslage die Betätigung von Grundrechten erschwert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvF 3/92, juris Rn. 103 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2021 - 13 B 266/21

    Maskenpflicht an Grundschulen bestätigt

  • OVG Bremen, 12.05.2020 - 1 B 140/20

    Keine Außervollzugsetzung der sog. Maskenpflicht - Maskenpflicht;

  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

  • OVG Bremen, 22.04.2020 - 1 B 111/20

    Coronaverordnung: Begrenzung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter ist

  • OVG Bremen, 15.04.2021 - 1 B 127/21

    Beherbergungsverbot für touristische Zwecke - Beherbergungsverbot;

  • VG Hamburg, 29.04.2021 - 2 E 1710/21

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag eines Grundschülers gegen die Pflicht, vor

    Die Ausführungen der Antragsteller geben keinen Anlass hiervon, insbesondere bei der Prüfung der Eignung der Testpflicht an sich, wie sie in § 23 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 HmbSARS-CoV EindämmungsVO angelegt ist, abzuweichen (im Ergebnis ebenso: OVG Lüneburg, a.a.O., Rn. 50 ff., OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.4.2021, 13 MN 192/21, juris Rn. 54 ff.; OVG Münster, a.a.O. Rn. 63 ff; OVG Bremen, Beschl. v. 20.4.2021, 1 B 180/21, juris Rn. 39 f.).
  • VG Aachen, 27.04.2021 - 9 L 241/21

    Präsenzunterricht nur mit negativem Selbsttest

    vgl. zur Ausgestaltung in anderen Bundesländern mit Lernangeboten im Distanzunterricht für Schülerinnen und Schüler, die sich nicht testen lassen wollen: BayVGH, Beschluss vom 13. April 2021 - 20 NE 21.1032 -, a.a.O., Rn. 13 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 20. April 2021 - 1 B 180/21 -, juris, Rn. 45; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. April 2021 - 13 MN 192/21 -, juris, Rn. 64.
  • VG Bremen, 11.06.2021 - 1 V 791/21

    Beeinträchtigung der Ausübung des Mandats, Stadtverordnetenversammlung,

    Die Beeinträchtigungen durch eine Testung sind von kurzer Dauer und niedrigschwelliger Intensität und stellen somit keinen offenkundig unverhältnismäßigen Eingriff dar (vgl. zur Zumutbarkeit für Grundschüler: OVG Bremen, B.v. 20.04.2021 - 1 B 180/21, juris Rn. 44 m.w.N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.05.2021 - LVG 21/21

    Testungen von Schülern nach 11. SARS-CoV-2-EindV verfassungsgemäß

    intensive Eingriffe darstellen und Regelungen enthalten, die eine Fortführung des Betriebes ermöglichen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21.03.2021 - 3 R 97/21 -, Rn. 90; OVG Schleswig-Holstein, Beschl v. 30.04.2021 - 3 MR 25/21 -, Rn. 37 f.; OVG NRW, Beschl. v. 22.04.2021 - 13 B 559/21 -, Rn. 47; OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 12.04.2021 - OVG 11 S 48/21 -, Rn. 18; SächsOVG, Beschl. v. 19.03.2021 - 3 B 81/21 -, Rn. 43; OVG Bremen, Beschl. v. 20.04.2021 - 1 B 180/21 -, Rn. 34).
  • VG Aachen, 29.04.2021 - 9 L 249/21

    Corona; SARS-CoV-2-Virus; Coronabetreuungsverordnung; Selbsttests; Testpflicht;

    vgl. zur Ausgestaltung in anderen Bundesländern mit Lernangeboten im Distanzunterricht für Schülerinnen und Schüler, die sich nicht testen lassen wollen: BayVGH, Beschluss vom 13. April 2021 - 20 NE 21.1032 -, a.a.O., Rn. 13 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 20. April 2021 - 1 B 180/21 -, juris, Rn. 45; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. April 2021 - 13 MN 192/21 -, juris, Rn. 64.
  • VG Aachen, 29.04.2021 - 9 L 240/21

    Corona; Coronabetreuungsverordnung; Selbsttests; Testpflicht; Schule;

    vgl. zur Ausgestaltung in anderen Bundesländern mit Lernangeboten im Distanzunterricht für Schülerinnen und Schüler, die sich nicht testen lassen wollen: BayVGH, Beschluss vom 13. April 2021 - 20 NE 21.1032 -, a.a.O., Rn. 13 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 20. April 2021 - 1 B 180/21 -, juris, Rn. 45; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. April 2021 - 13 MN 192/21 -, juris, Rn. 64.
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,45697
OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21 (https://dejure.org/2021,45697)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08.11.2021 - 1 B 180/21 (https://dejure.org/2021,45697)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08. November 2021 - 1 B 180/21 (https://dejure.org/2021,45697)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und Klärung von Eignungszweifeln bei ärztlich verordneter Cannabismedikation

  • rechtsportal.de

    ADHS; Arzneimittelprivileg; ärztliche Untersuchung; Cannabis; Eignung; Fahrerlaubnis; Glaubhaftmachung; Kraftfahreignung; Medizinalcannabis; MPU; Neuerteilung; Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung; Kraftfahreignung bei Cannabismedikation; ...

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug aufgrund Fahrens unter Cannabiseinfluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 16.01.2020 - 11 CS 19.1535

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Konsum von Cannabis

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21
    Dass diese Voraussetzungen fallbezogen gegeben sind - wofür die Antragstellerin die materielle Beweislast trägt [vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 -, juris Rn. 22] -, ist auch in Ansehung der Beschwerdebegründung nicht glaubhaft gemacht.

    Andererseits findet sich eine (aktuelle) ärztliche Verschreibung, aus der sich das Vorliegen der Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 BtMG ergibt, [vgl. hierzu etwa VGH München, Beschluss vom 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 -, juris Rn. 23] gerade nicht in den Akten.

  • OVG Saarland, 24.01.2020 - 1 B 347/19

    Fahrerlaubnisrecht: Kraftfahreignung bei behaupteter Cannabismedikation

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21
    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.1.2020 - 1 B 347/19 -, juris Rn. 7 und 14; VGH München, Beschluss vom 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 -, juris Rn. 19 unter Verweis auf die Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, Fassung August 2018; VGH Mannheim, Beschluss vom 8.7.2021 - 13 S 1800/21 -, juris Rn. 26] Erforderlich ist eine einzelfallbezogene Beurteilung der Fahreignung.

    [vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.1.2020 - 1 B 347/19 -, juris Rn. 14, dort zur fehlenden Eignung eines Cannabis-Rezepts zur Darlegung der Voraussetzungen des "Arzneimittelprivilegs"].

  • OVG Saarland, 12.02.2021 - 1 B 380/20

    Kraftfahreignung bei Cannabismedikation

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21
    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.2.2021 - 1 B 380/20 -, juris Rn. 12 unter Verweis auf Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation - Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien -, Aktualisierte Fassung August 2018, S. 7] Der Antragstellerin kann jedenfalls nicht darin gefolgt werden, etwaige Eignungszweifel dieser Art seien bereits durch das Attest des Facharztes für Neurologie und Psychiatrie Dr. E. vom 24.5.2016 ausgeräumt.
  • OVG Saarland, 03.09.2018 - 1 B 221/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21
    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.9.2018 - 1 B 221/18 -, juris] Diese Erwägung verhilft der Beschwerde indes nicht zum Erfolg, da sich die Eignungszweifel nicht primär auf die Schlussfolgerungen im Gutachten vom 5.10.2016 stützen, sondern auf den unstreitig fortdauernden (täglichen) Cannabiskonsum und die Antragstellerin zugleich nicht glaubhaft gemacht hat, das "Arzneimittelprivileg" für sich in Anspruch nehmen zu können.
  • VGH Bayern, 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21
    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.1.2020 - 1 B 347/19 -, juris Rn. 7 und 14; VGH München, Beschluss vom 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 -, juris Rn. 19 unter Verweis auf die Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, Fassung August 2018; VGH Mannheim, Beschluss vom 8.7.2021 - 13 S 1800/21 -, juris Rn. 26] Erforderlich ist eine einzelfallbezogene Beurteilung der Fahreignung.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2021 - 13 S 1800/21

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens;

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21
    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.1.2020 - 1 B 347/19 -, juris Rn. 7 und 14; VGH München, Beschluss vom 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 -, juris Rn. 19 unter Verweis auf die Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, Fassung August 2018; VGH Mannheim, Beschluss vom 8.7.2021 - 13 S 1800/21 -, juris Rn. 26] Erforderlich ist eine einzelfallbezogene Beurteilung der Fahreignung.
  • VGH Bayern, 28.03.2019 - 11 CS 18.2127

    Verwertbarkeit gutachterlicher Erkenntnisse trotz fehlerhafter Anordnung

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21
    [zum Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) ausdrücklich VGH München, Beschluss vom 28.3.2019 - 11 CS 18.2127 -, juris Rn. 19] Die Eignungszweifel kann die Antragstellerin auch nicht unter Verweis auf die in der Beschwerde ergänzend vorgelegten ärztlichen Dosierungsanleitungen und Apothekenabrechnungen zerstreuen, zumal die Unterlagen alleine Auskunft über die Dosierung, nicht aber über die Auswirkungen des Cannabiskonsums auf die Grunderkrankung und die sichere Verkehrsteilnahme geben und daher nicht geeignet sind, die engen Voraussetzungen des "Arzneimittelprivilegs" darzulegen.
  • VGH Bayern, 28.11.2014 - 11 CE 14.1962

    Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholfahrt

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die Antragstellerin nicht in einem die Vorwegnahme der Hauptsache tragenden Maß [vgl. hierzu im Einzelnen etwa VGH München, Beschluss vom 28.11.2014 - 11 CE 14.1962 -, juris Rn. 11] glaubhaft gemacht hat, die für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs (§ 20 Abs. 1 FeV i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Abs. 4 StVG und § 11 Abs. 1 FeV) zu besitzen.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2023 - 13 S 517/23

    Medizinal-Cannabis; Anwendung des Arzneimittelprivilegs; drogentypische

    Die Dauerbehandlung des Klägers mit Medizinal-Cannabis führt grundsätzlich nur dann nicht im Sinne von Nummer 9.6 der Anlage 4 der FeV zum Verlust der Fahreignung wegen regelmäßigen Konsums (Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV), wenn die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist, das Medizinal-Cannabis zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung eingenommen und die Medikamenteneinnahme ärztlich überwacht wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit zu erwarten sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (Beschlüsse des Senats vom 16.01.2023 - 13 S 330/22 - juris Rn. 6 [hierzu Thielmann/Dietrich, GuP 2023, 100] und vom 08.07.2021 - 13 S 1800/21 - juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2017 - 10 S 1503/16 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 02.05.2023 - 11 CS 23.78 - juris Rn. 15; OVG Saarland, Beschluss vom 08.11.2021 - 1 B 180/21 - juris Rn. 14; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 2 StVG Rn. 62a).

    Der Kläger, dem die Fahrerlaubnis mit bestandskräftigem Bescheid vom 08.12.2020 entzogen wurde und der nunmehr deren Neuerteilung begehrt, trägt die materielle Beweislast dafür, dass diese Voraussetzungen gegeben sind (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 08.11.2021 - 1 B 180/21 - juris Rn. 15; BayVGH, Beschluss vom 16.01.2020 - 11 CS 19.1535 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 01.07.2022 - 11 CS 22.860

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis im Sinne von Nr. 9.6 der Anlage 4 zur FeV, wie sie hier geltend gemacht wird, nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist (Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O. S. 303), ferner, dass das Medizinal-Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O., S. 443; vgl. auch BayVGH, B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 = juris Rn. 22; B.v. 31.3.2022 - 11 CS 22.158 - juris Rn. 12; OVG NW, B.v. 5.7.2019 - 16 B 1544/18 - Blutalkohol 56, 342 = juris Rn. 4 ff.; VGH BW, B.v. 31.1.2017 - 10 S 1503/16 - VRS 131, 207 = juris Rn. 8 f.; OVG Saarl, B.v. 8.11.2021 - 1 B 180/21 - ZfSch 2022, 57 = juris Rn. 14; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 2 StVG Rn. 62a ff.).
  • VGH Bayern, 05.01.2024 - 11 CS 23.1818

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Einnahme von Medizinalcannabis, ärztliche

    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinalcannabis nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist (Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Aufl. 2018, S. 303), das medizinische Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (vgl. Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O., S. 440/443; BayVGH, B.v. 31.5.2023 - 11 ZB 23.152 - juris Rn. 16 m.w.N.; VGH BW, B.v. 16.1.2023 - 13 S 330/22 - NJW 2023, 861 Rn. 6; U.v. 27.9.2023 - 13 S 517/23 - juris Rn. 27 ff.; OVG Saarl, B.v. 8.11.2021 - 1 B 180/21 - ZfSch 2022, 57 = juris Rn. 14; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 2 StVG Rn. 62a).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 13 S 330/22

    Fahreignung bei Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis

    In der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. etwa Beschlüsse des Senats vom 08.07.2021 - 13 S 1800/21 - juris Rn. 26 und vom 06.05.2022 - 13 S 348/22 - n. v.; ferner VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.07.2017 - 10 S 1503/16 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 19; OVG Saarland, Beschluss vom 08.11.2021 - 1 B 180/21 - juris Rn. 14) ist anerkannt, dass eine Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis mit Blick auf die Ziffer 9.6.2 der Anlage 4 der FeV nur dann nicht zum Verlust der Fahreignung führt, wenn die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist, das Medizinal-Cannabis zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung eingenommen und die Medikamenteneinnahme ärztlich überwacht wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit zu erwarten sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird.
  • VGH Bayern, 02.05.2023 - 11 CS 23.78

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei ärztlich verordneter Einnahme von

    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinalcannabis nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist (Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Aufl. 2018, S. 303), das medizinische Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O., S. 443; vgl. auch BayVGH, B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 = juris Rn. 22; B.v. 22.8.2022 - 11 CS 22.1202 - BeckRS 2022, 22199 Rn. 25; OVG NW, B.v. 5.7.2019 - 16 B 1544/18 - Blutalkohol 56, 342 = juris Rn. 4 ff.; VGH BW, B.v. 16.1.2023 - 13 S 330/22 - NJW 2023, 861 Rn. 6; OVG Saarl, B.v. 8.11.2021 - 1 B 180/21 - ZfSch 2022, 57 = juris Rn. 14; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 2 StVG Rn. 62a).
  • VGH Bayern, 03.07.2023 - 11 C 23.363

    Prozesskostenhilfe, Entziehung der Fahrerlaubnis, Einnahme von Medizinalcannabis

    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinalcannabis im Sinne von Nr. 9.6 der Anlage 4 zur FeV, die zu einer regelmäßigen oder gelegentlichen Einnahme führt, nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies zudem voraus, dass die Cannabiseinnahme indiziert und ärztlich verordnet ist (Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Aufl. 2018, S. 303), ferner, dass das Medizinalcannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/ Graw, a.a.O., S. 440/443; vgl. auch BayVGH, B.v. 31.3.2022 - 11 CS 22.158 - juris Rn. 12; B.v. 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 12; B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 Rn. 22; B.v. 29.4.2019 - 11 B 18.2482 - Blutalkohol 56, 273 Rn. 23 ff.; VGH BW, B.v. 23.1.2023 - 13 S 330/22 - NJW 2023, 861 Rn. 6 m.w.N.; B.v. 31.1.2017 - 10 S 1503/16 - VRS 131, 207 = juris Rn. 8 f.; OVG NW, B.v. 5.7.2019 - 16 B 1544/18 - Blutalkohol 56, 342 = juris Rn. 4 ff.; OVG Saarl, B.v. 8.11.2021 - 1 B 180/21 - ZfSch 2022, 57 = juris Rn. 14; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 2 StVG Rn. 62a ff.).
  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 11 ZB 21.1964

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis im Sinne von Nr. 9.6 der Anlage 4 zur FeV, wie sie hier geltend gemacht wird, nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist (Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Aufl. 2018, S. 303), ferner, dass das Medizinal-Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O., S. 443; vgl. auch BayVGH, B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 = juris Rn. 22; B.v. 31.3.2022 - 11 CS 22.158 - juris Rn. 12; B.v. 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 12; OVG NW, B.v. 5.7.2019 - 16 B 1544/18 - Blutalkohol 56, 342 = juris Rn. 4 ff.; VGH BW, B.v. 31.1.2017 - 10 S 1503/16 - VRS 131, 207 = juris Rn. 8 f.; OVG Saarl, B.v. 8.11.2021 - 1 B 180/21 - ZfSch 2022, 57 = juris Rn. 14; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 2 StVG Rn. 62a ff.).
  • VGH Bayern, 31.05.2023 - 11 ZB 23.152

    Auflagen zur Fahrerlaubnis (Cannabis-Medikation/jährliche Leistungstestung) -

    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis im Sinne von Nr. 9.6 der Anlage 4 zur FeV nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist, das Medizinal-Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (vgl. Graw/Brenner-Hartmann/Haffner/Musshoff in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Auflage 2018, S. 303 f.; Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, https://dgvm-verkehrsmedizin.de/fahreigungsbegutachtung-bei-canabismedikation/; abgedruckt in Blutalkohol 2018, 24 ff.; BayVGH, B.v. 1.7.2022 - 11 CS 22.860 - juris Rn. 21; B.v. 31.3.2022 - 11 CS 22.158 - juris Rn. 12; B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 = juris Rn. 22 m.w.N.; SaarlOVG, B.v. 8.11.2021 - 1 B 180/21 - ZfSch 2022, 57 Rn. 14; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Auflage 2023, § 2 StVG Rn. 62a ff.).
  • VG Augsburg, 14.04.2022 - Au 7 S 22.341

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachten

    Insbesondere liegt in diesem Fall bei nahezu täglicher Einnahme von Medizinal-Cannabis ein die Fahreignung ausschließender regelmäßiger Cannabiskonsum im Sinne der Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV vor (BayVGH, B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - juris Rn. 23; OVG Saarl, B.v. 8.11.2021 - 1 B 180/21 - juris Rn. 14; VG Würzburg, B.v. 9.8.2021 - W 6 S 21.979 - beckonline Rn. 35; vgl. auch VGH BW, B.v. 8.7.2021 - 13 S 1800/21 - juris Rn. 19).
  • VG Neustadt, 10.05.2023 - 1 K 12/23

    Fahrerlaubnisentziehung aufgrund Cannabiskonsum; nachträgliche medizinische

    In der Rechtsprechung (vgl. etwa VGH BW, Beschlüsse vom 8. Juli 2021 - 13 S 1800/21 -, juris Rn. 26, vom 6. Mai 2022 - 13 S 348/22 - n. v., sowie vom 16. Januar 2023 - 13 S 330/22 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 30. März 2021 - 11 ZB 20.1138 -, juris Rn. 19; OVG Saarland, Beschluss vom 8. November 2021 - 1 B 180/21 -, juris Rn. 14) ist anerkannt, dass eine Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis mit Blick auf die Ziffer 9.6.2 der Anlage 4 zur FeV nur dann nicht zum Verlust der Fahreignung führt, wenn die Einnahme von Cannabis medizinisch indiziert und ärztlich verordnet ist, das Medizinal-Cannabis zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung eingenommen und die Medikamenteneinnahme nachweislich ärztlich überwacht wird, keine dauerhafte Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit zu erwarten sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der nur Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird.
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